Baubegleitung:
Institutionelle und private Bauherrn werden bei Baumaßnahmen fachtechnisch konstruktiv begleitet. Hierbei werden dem Auftraggeber Fachkenntnis und Erfahrung des Beraters zur Verfügung gestellt. Pläne und Details werden auf Plausibilität geprüft. Die Baubegleitung beschränkt sich allerdings auf Stichprobenkontrollen und darf nicht mit einer täglich anwesenden Bauleitung oder Fachbauleitung verglichen werden. Aus diesem Grund wird zu diesem Zweck auch kein Werkvertrag sondern ein Dienstleitungsvertrag geschlossen, um diesen wesentlichen Unterschied der Leistungserbringung zu dokumentieren.