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Baubegleitung:

Institutionelle und private Bauherrn werden bei Baumaßnahmen fachtechnisch konstruktiv begleitet. Hierbei werden dem Auftraggeber Fachkenntnis und Erfahrung des Beraters zur Verfügung gestellt. Pläne und Details werden auf Plausibilität geprüft. Die Baubegleitung beschränkt sich allerdings auf Stichprobenkontrollen und darf nicht mit einer täglich anwesenden Bauleitung oder Fachbauleitung verglichen werden. Aus diesem Grund wird zu diesem Zweck auch kein Werkvertrag sondern ein Dienstleitungsvertrag geschlossen, um diesen wesentlichen Unterschied der Leistungserbringung zu dokumentieren.

Qualitätssicherung:

Institutionelle und private Bauherrn werden bei Baumaßnahmen fachtechnisch bezüglich der tatsächlich erbrachten Qualitäten begleitet. Hierbei werden dem Auftraggeber Fachkenntnis und Erfahrung des Beraters zur Verfügung gestellt. Die Qualitätssicherung beschränkt sich allerdings auf Stichprobenkontrollen und darf nicht mit einer täglich anwesenden Bauleitung oder Fachbauleitung verglichen werden. Aus diesem Grund wird zu diesem Zweck auch kein Werkvertrag sondern ein Dienstleitungsvertrag geschlossen, um diesen wesentlichen Unterschied der Leistungserbringung zu dokumentieren.

Konstruktionsentwicklung:

Insbesondere bei nicht alltäglichen architektonischen Gestaltungen müssen form- und entwurfsabhängige Konstruktionen entwickelt werden. Hierbei werden dem Auftraggeber Fachkenntnis und Erfahrung des Beraters zur Verfügung gestellt. Hierbei müssen häufig bekannte und bewährte Wege verlassen werden (siehe Innovationsberatung). Die so entwickelten Details müssen dann auf Plausibilität überprüft werden.

Innovationsberatung Bau:

Bei baulichen Innovationen handelt es sich juristisch um „in Erprobung befindliche Bauweisen“. Wendet man solche an, muss man alle erkennbaren und denkbaren Risiken abschätzen. Erst nach deren Darstellung mit Gegenüberstellung der Risiken zu den ggfs. vorhandenen Vorteilen kann dann der Bauherr Entscheidungen treffen. Selbstverständlich ist in diesem Zusammenhang die Kompatibilität zu den bestehenden gesetzlichen Normen zu prüfen.

Abdichtungsberatung:

Wasserschäden sind gleich nach Schallschutzschäden die zweitteuerste Spezies von Bauschäden bzw. Baumängeln. Daher müssen im Entwurfsstadium auf Basis der äußeren Wasserbelastung und der Baukonstruktion die Abdichtungen geplant und korrekt beschrieben werden. Im Fall von Feuchteschäden sind die Ursachen zu ergründen und Maßnahmen zur Mangelbeseitigung bzw. zur Zustandsverbesserung unter Berücksichtigung der baulichen und vertraglichen Umstände zu erarbeiten.

Systementwicklung Bau:

Bei standardisierten Bauten oder häufigen Vervielfältigungen muss häufig eine Beratung bezüglich einfacher und sicherer Systeme stattfinden. Hier gilt es, bereits im Vorplanungsbereich systemische Lösungen anzudenken. Diese müssen dann über den gesamten Entwurfs- und Ausführungsprozess bezüglich Sicherheit und Ausführbarkeit immer wieder bewertet werden. Der Bleistift oder das CAD-System sind geduldig, die Ausführung ist oft schwieriger bis imponderabel verglichen mit den Planungsstrichen.

Abdichtungsberatung:

Wasserschäden sind gleich nach Schallschutzschäden die zweitteuerste Spezies von Bauschäden bzw. Baumängeln. Daher müssen im Entwurfsstadium auf Basis der äußeren Wasserbelastung und der Baukonstruktion die Abdichtungen geplant und korrekt beschrieben werden. Im Fall von Feuchteschäden sind die Ursachen zu ergründen und Maßnahmen zur Mangelbeseitigung bzw. zur Zustandsverbesserung unter Berücksichtigung der baulichen und vertraglichen Umstände zu erarbeiten.

Risikoabschätzung:

Weniger bei Neubauten aber immer bei umzubauender Altsubstanz müssen Bestände erhalten oder teilgeändert werden. Hierbei besteht für verbleibende Substanz ein Bestandschutz im Hinblick auf Wärmeschutz, Schallschutz, Feuchteschutz und eingeschränkt für Brandschutz und Statik. Hier benötigt der Bauherr zur Entscheidungsfindung ersetzender Maßnahmen eine Risikobetrachtung bezüglich ggfs. verbleibender Substanz. Insbesondere müssen positive und negative Faktoren gegenüber gestellt werden.

Beurteilung von Mängeln und Schäden:

Bei Mängeln handelt es sich um Abweichungen vom Ist- zum Sollzustand, die nicht unbedingt zu Schäden führen müssen. Dennoch sind sie im Hinblick auf ihre Schadensträchtigkeit zu beurteilen. Dem Bauherrn kann dann eine Empfehlung bezüglich Nachbesserung und/oder Wertminderung erarbeitet werden. Bei tatsächlichen Schäden kann eine Beurteilung im Hinblick auf die erforderlichen Maßnahmen sowie Beseitigungskosten von Ursache und Folgeschäden erarbeitet werden.

Unterstützung bei Abnahmen:

Nimmt ein bautechnischer Laie bauliche Leistungen ab, egal ob formell oder konkludent, ist er aufgrund mangelnder baufachlicher Kenntnisse gegenüber dem Bauschaffenden im Nachteil. Daher ist es in vielen Fällen wichtig, sich bei diesem wesentlichen Meilenstein beim Bau beraten und begleichen zu lassen. Hierdurch können Nachteile, die sich durch die Beweislastumkehr ergeben, vermieden werden.

Beratung bei der Erstellung von Baubeschreibungen:

Selbst institutionelle Bauherren haben bei der Aufstellung von Baubeschreibungen häufig technisch-juristische Probleme. Einerseits wollen sie bautechnisch komplexe Zusammenhänge darstellen, andererseits müssen Laien diese Texte verstehen. Oft sind auch die Baubeschreibungen nicht schlüssig, lückenhaft und unterschiedlich interpretierbar. Zur Vermeidung werden dem Auftraggeber Fachkenntnis und Erfahrung des Beraters zur Verfügung gestellt.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauphysik:

Unser Seniorpartner ist nunmehr seit 42 Jahren im Bauphysikgeschäft tätig und nun im 38. Jahr als ö.b.u.v.SV tätig. Er gehört noch zu den letzten „Dinosauriern“, die für alle Bereiche der Bauphysik ohne Ausnahme bestellt sind. Gerne stellt er seine Kenntnisse und Erfahrungen ihrem Projekt bzw. Ihrem Problem zur Verfügung. Komplette Projektberatungen überschreiten allerdings den eben beschriebenen Tätigkeitsbereich, weshalb wir darum bitten, in diesem Fall die mit uns partnerschaftlich verbundene BASIC GmbH zu beauftragen.

Mediation:

Dies ist ein besonders wichtiger Bereich, den wir oft auch mit „human engineering“ bezeichnen. Der Bau ist teuer, komplex und häufig mit fachlichen und menschlichen Emotionen belastet. In diesem Spannungsfeld sind Auseinandersetzungen, Streit und Vorwürfe fast schon die Regel. Hier kommt es jetzt darauf an, eine Person zu haben, die die beteiligten Parteien menschlich und fachlich ansprechen kann und hierbei einen als gerecht empfundenen Interessenausgleich erreicht. Selbst ein nicht ganz befriedigender Vergleich, nach dem man seinem Gegner anschließend wieder offen begegnen kann, ist hundert Mal besser als ein gut geführter Prozess. Das gilt menschlich wie finanziell. Hier stehen wir mit der Erfahrung einer sehr großen Zahl positiv verlaufener Mediationen zur Verfügung.

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